Volljährig
– und was dann ?
Ihr
fühlt Euch in unserer Praxis wohl und aufgehoben, seid aber schon 18
Jahre alt oder älter?
Kinder-
und Jugendärzte dürfen gesetzlich versicherte Patienten über 18
Jahre nur in sehr geringem Maß zu Lasten der Krankenkasse behandeln.
Es
gibt aber eine Lösung, damit wir Euch hier weiter behandeln können.
Gesetzlich
Versichert und trotzdem Privatpatient für ambulante Behandlungen
sein
Bei
der gesetzlichen Krankenkasse besteht die Möglichkeit zum Wechsel
zur Kostenerstattung. Dadurch wird man quasi zum Privatpatient,
bekommt eine Rechnung und reicht diese zur Erstattung bei der
Krankenkasse ein.
Man kann
das auch einfach mal für ein Quartal ohne Risiko ausprobieren !
Man
kann wählen für welchen Bereich der Krankenkassenleistungen man als
Privatpatient behandelt werden möchte. (Empfehlenswert ist hier nur
der ambulante Sektor).
Die
Krankenkassen wollen das nicht gerne, da sie damit mehr
Verwaltungsaufwand haben und raten davon generell ab. Sie berechnen
dafür einen Verwaltungsaufschlag von etwa 5% des Rechnungsbetrages.
Auch
weiterhin erstatten die gesetzlichen Krankenkassen nur die
Leistungen, auf die man als gesetzlich Versicherter Anspruch hat. Es
können daher Zusatzkosten entstehen.
Es
gibt jedoch private Zusatzversicherungen, sogenannte
Restkostentarife, die dieses Risiko absichern und das für geringe
Beiträge. (einfach mal googlen)
So geht man
beim Kostenerstattungsprinzip vor:
dem
Arzt vor Behandlungsbeginn Bescheid geben, dass nach dem
Kostenerstattungsprinzip abgerechnet werden soll. Bei
den meisten Krankenkassen muss das Kostenerstattungsprinzip direkt
bei der Krankenkasse beantragt werden.
Dazu gibt es dort spezielle Formulare
der
Arzt stellt eine Privatrechnung aus
Rechnung
der GKV vorlegen, welche Ihren Anteil erstattet.
Der
Rest wird von der Zusatzversicherung (soweit erstattungsfähiger
Teil) nach Vorlage der Rechnung überwiesen.
Vom
erhaltenen Geld kann dann problemlos die Rechnung beglichen werden.
Bitte
sprecht mich auf diese Möglichkeiten an....