Mittwoch, 22. Dezember 2021

Weihnachten 2021/22

 Wir wünschen schöne Weihnachten und einen guten Rutsch.

Die Praxis ist bis 10.01.22 geschlossen.

Nach der anstrengenden letzten Zeit ist die Pause dringend nötig.

Vertretung übernimmt am 23.12. Dr. Ebner in Büdingen, vom 27.12. bis 30.12. Frau Dr. Bausch in Bad Soden-Salmünster und vom 3.1. bis 7.1.22 Frau Dr. Muellerpoths in Schlüchtern.

Bleibt alle schön gesund 

Ihr Team der Kinderarztpraxis 

Dr. Frank Beschorner

Donnerstag, 7. Oktober 2021

Herbstferien 2021

Liebe Patienten,

liebe Eltern,

nach sehr anstrengenden Wochen in der Bekämpfung der Pandemie und der zunehmenden Infekte im Herbst, braucht das Team eine kurze Erholungspause.

Vom Montag, den 11.10.21 bis Freitag, den 15.10.21 bleibt die Praxis daher geschlossen.

Termine können sie wie gewohnt weiter online selbst vereinbaren.

Am Montag, den 18.10.21 8 Uhr sind wir gerne wieder für Sie da.

Vertretung übernimmt die Kollegin in Schlüchtern

Bleibt gesund

Ihr Kinderarztpraxisteam

Dr.Frank Beschorner

Spenglersruh 1b

36381 Schlüchtern

Tel. 06661 4077

www.jugendarzt.de

Freitag, 16. Juli 2021

Covid Kinder- Impftage am 4.8.21 und 11.8.21 und Sommerurlaub 2021

 

Wir werden am Mittwoch, den 04.08.2021, sowie am 11.08.2021 jeweils von 9 Uhr bis 12 Uhr 

offene Impfaktionstage für alle Kinder und Jugendlichen ab 12 Jahren mit Biontech anbieten. 

Ein Termin oder eine Anmeldung ist nicht erforderlich. - Solange Impfstoff vorhanden ist :-)

Wir brauchen aber die schriftliche Einverständnis beider Eltern und ein Elternteil muss zur Impfung mitkommen.

Vorher verabschieden wir uns jedoch in die Sommerferien.

Vom 19.07.- 30.07.2021 bleibt die Praxis geschlossen

Vertretung übernimmt in Notfällen Frau Dr. Bausch in Bad Soden- Salmünster:
Tel. 06056 2018

Bleibt gesund und gebt auf Euch acht

Das Team der Kinderarztpraxis Dr.Beschorner

Spenglersruh 1b, 36381 Schlüchtern

www.jugendarzt.de   Tel: 06661 4077

wünscht schöne Sommerferien

 


Donnerstag, 22. April 2021

Corona Schnelltest und Bürgertest 

für alle hier in der Praxis, nicht nur für Patienten

Wir impfen gegen Covid 19 

bei uns in der Praxis - nach der jeweils aktuellen Proiorisierung -

Wir haben sowohl Impfstoff von Astra Zeneca, als auch Biontech.

Im Moment können auch Betreuer, Erzieher, Lehrer geimpft werden, neben Angehörigen von Pflegebdeürftigen oder Schwangeren, sowie Menschen über 70 Jahre

Vereinbaren Sie einen Termin

Kinderarztpraxis

Dr. Frank Beschorner

Spenglersruh 1b

36381 Schlüchtern

06661 4077

Mittwoch, 31. März 2021


 Frohe Ostern

Wir wünschen ein ruhiges und gesundes Osterfest.

Vom 6.4.-9.4.21 bleibt deshalb die Praxis geschlossen.

Vertretung übernimmt nach telefonischer Anmeldung Frau Dr. Bausch in Bad Soden-Salmünster.

Ab Montag, den 12.4.21 sind wir wieder für Euch da.

Dann hoffentlich auch mit der Möglichkeit gegen Covid -19 zu impfen.

Bleibt gesund

Eure Kinderarztpraxis

Dr. Frank Beschorner

Spenglersruh 1b

36381 Schlüchtern

www.jugendarzt.de

Samstag, 13. März 2021

Volljährig – und was dann ?

Ihr fühlt Euch in unserer Praxis wohl und aufgehoben, seid aber schon 18 Jahre alt oder älter?

Kinder- und Jugendärzte dürfen gesetzlich versicherte Patienten über 18 Jahre nur in sehr geringem Maß zu Lasten der Krankenkasse behandeln.

Es gibt aber eine Lösung, damit wir Euch hier weiter behandeln können.

Gesetzlich Versichert und trotzdem Privatpatient für ambulante Behandlungen sein

Bei der gesetzlichen Krankenkasse besteht die Möglichkeit zum Wechsel zur Kostenerstattung. Dadurch wird man quasi zum Privatpatient, bekommt eine Rechnung und reicht diese zur Erstattung bei der Krankenkasse ein.

Man kann das auch einfach mal für ein Quartal ohne Risiko ausprobieren !

Man kann wählen für welchen Bereich der Krankenkassenleistungen man als Privatpatient behandelt werden möchte. (Empfehlenswert ist hier nur der ambulante Sektor).

Die Krankenkassen wollen das nicht gerne, da sie damit mehr Verwaltungsaufwand haben und raten davon generell ab. Sie berechnen dafür einen Verwaltungsaufschlag von etwa 5% des Rechnungsbetrages.

Auch weiterhin erstatten die gesetzlichen Krankenkassen nur die Leistungen, auf die man als gesetzlich Versicherter Anspruch hat. Es können daher Zusatzkosten entstehen.

Es gibt jedoch private Zusatzversicherungen, sogenannte Restkostentarife, die dieses Risiko absichern und das für geringe Beiträge. (einfach mal googlen)

So geht man beim Kostenerstattungsprinzip vor:

  • dem Arzt vor Behandlungsbeginn Bescheid geben, dass nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet werden soll. Bei den meisten Krankenkassen muss das Kostenerstattungsprinzip direkt bei der Krankenkasse beantragt werden. Dazu gibt es dort spezielle Formulare

  • der Arzt stellt eine Privatrechnung aus

  • Rechnung der GKV vorlegen, welche Ihren Anteil erstattet.

  • Der Rest wird von der Zusatzversicherung (soweit erstattungsfähiger Teil) nach Vorlage der Rechnung überwiesen.

  • Vom erhaltenen Geld kann dann problemlos die Rechnung beglichen werden.

Bitte sprecht mich auf diese Möglichkeiten an....