Volljährig – und was dann ?
Ihr fühlt Euch in unserer Praxis wohl und aufgehoben, seid aber schon 18 Jahre alt oder älter?
Kinder- und Jugendärzte dürfen gesetzlich versicherte Patienten über 18 Jahre nur in sehr geringem Maß zu Lasten der Krankenkasse behandeln.
Es gibt aber eine Lösung, damit wir Euch hier weiter behandeln können.
Gesetzlich Versichert und trotzdem Privatpatient für ambulante Behandlungen sein
Bei der gesetzlichen Krankenkasse besteht die Möglichkeit zum Wechsel zur Kostenerstattung. Dadurch wird man quasi zum Privatpatient, bekommt eine Rechnung und reicht diese zur Erstattung bei der Krankenkasse ein.
Man kann das auch einfach mal für ein Quartal ohne Risiko ausprobieren !
Man kann wählen für welchen Bereich der Krankenkassenleistungen man als Privatpatient behandelt werden möchte. (Empfehlenswert ist hier nur der ambulante Sektor).
Die Krankenkassen wollen das nicht gerne, da sie damit mehr Verwaltungsaufwand haben und raten davon generell ab. Sie berechnen dafür einen Verwaltungsaufschlag von etwa 5% des Rechnungsbetrages.
Auch weiterhin erstatten die gesetzlichen Krankenkassen nur die Leistungen, auf die man als gesetzlich Versicherter Anspruch hat. Es können daher Zusatzkosten entstehen.
Es gibt jedoch private Zusatzversicherungen, sogenannte Restkostentarife, die dieses Risiko absichern und das für geringe Beiträge. (einfach mal googlen)
So geht man beim Kostenerstattungsprinzip vor:
dem Arzt vor Behandlungsbeginn Bescheid geben, dass nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet werden soll. Bei den meisten Krankenkassen muss das Kostenerstattungsprinzip direkt bei der Krankenkasse beantragt werden. Dazu gibt es dort spezielle Formulare
der Arzt stellt eine Privatrechnung aus
Rechnung der GKV vorlegen, welche Ihren Anteil erstattet.
Der Rest wird von der Zusatzversicherung (soweit erstattungsfähiger Teil) nach Vorlage der Rechnung überwiesen.
Vom erhaltenen Geld kann dann problemlos die Rechnung beglichen werden.
Bitte sprecht mich auf diese Möglichkeiten an....